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Eidgenössische Münzstätte Bern

2,9 g Gold Vreneli 10 Franken

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Produktinformationen "2,9 g Gold Vreneli 10 Franken diverse Jahrgänge"


Das Goldvreneli 10 Franken mit der Büste der jugendlichen Helvetia auf der Vorderseite ist wie ihr Gegenstück zu 20 Franken weltweit bekannt und gilt als schönste Goldmünze der Schweiz. Wie keine andere Münze verkörpert das Vreneli, so der volkstümliche Name in der Schweiz, die Goldmünzenprägung der Eidgenossen. Für die Produktion ab dem Jahr 1897 nur unwesentlich abgewandelt, brach Fritz Landry mit seinem modernen, dem Jugendstil verpflichteten preisgekrönten Entwurf die bis dahin gängige Bildtradition der Schweizer Helvetia-Prägungen. Damit schrieb das Goldvreneli zu 10 Franken über die Schweiz hinaus Münzgeschichte.


Gewicht und Maße des Goldvreneli 10 Franken

Das Rohgewicht des Vreneli 10 Franken Gold beträgt 3,23 g, die bei einer Feinheit von 999 / 1.000, einem Feingewicht von 2,9 g entsprechen. Der Durchmesser von 19 mm und die Dicke von 0,9 mm folgen ebenso dem Standard der Lateinischen Münzunion.


Vorderseite des Vreneli 10 Franken Gold

Die Vorderseite des Vreneli 10 Franken Gold zeigt die Büste einer jungen Frau vor einer alpinen Bergkulisse, die die Legende als Personifikation der Helvetia ausweist. Ihr langes, offenes Haar wird durch einen eingebundenen Zopf gehalten und weht im Wind und der Kragensaum ist mit Edelweiss besetzt.

Der Entwurf stammt aus der Hand des Schweizer Bildhauers und Medailleurs Fritz-Ulysse Landry (1842 – 1927), dessen Namenszug „F. LANDRY" am linken Rand des Münzfeldes unter der Büste der Helvetia erscheint. Landry, der aus einer bekannten Neufchateler Graveurfamilie stammt, genoss seine künstlerische Ausbildung in Genf und Paris. Sein künstlerisches Werk umfasst Medaillen sowie diverse plastische Arbeiten; sein populärstes Werk ist zweifellos der Entwurf der 10 Franken Goldmünze. Die 1897 erstmals geprägte Goldmünze ist der überarbeitete preisgekrönte Entwurf eines Wettbewerbs, den das Eidgenössische Finanzdepartement 1895 ausgeschrieben hatte. Aufgrund seiner bahnbrechenden modernen, jugendlichen Auffassung des Münzbildes der Helvetia war der Entwurf seinerzeit in Fachkreisen sehr umstritten, jedoch in der Bevölkerung umso populärer.

 

Rückseite des Vreneli 10 Franken

Die Rückseite des Goldvreneli zeigt mittig ein ausgeschnittenes Wappenschild mit dem Schweizer Kreuz, gerahmt von einem üppigem Eichenzweig. Die genaue Herkunft des Schweizer Kreuzes, bei dem es sich um ein aufrecht stehendes griechisches Kreuz auf rotem Grund handelt, ist ungeklärt. Schon vor 1520 war das Schweizer Kreuz das nationale Erkennungszeichen der Eidgenossen. Im vorliegenden Münzbild wird das Rot des Wappengrundes in heraldischer Weise in einem senkrechten Strichmuster kenntlich gemacht.

Links und rechts des Wappenschildes steht die Nominalangabe „10 FR" für 10 Schweizer Franken, darunter die Angabe des Prägejahres. Das Münzzeichen B unter der Jahreszahl steht für die Münzstätte Bern.

Der geriffelte Münzrand trägt erhaben 22 Sterne für die 22 Kantone der Schweiz. Die Nachprägungen der Jahre 1947 und 1949 zeigen sechs Sterne und die lateinische Legende "AD LEGEM ANNI MCMXXXI" ("nach dem Gesetz des Jahres 1931"), die sich auf das Münzgesetz von 1931 bezieht.

 

Eigenschaften

Metall: Gold
Hersteller: Eidgenössische Münzstätte Bern
Herkunftsland: Schweiz
Jahrgang: diverse
Zustand: guter bis sehr guter Zustand
Rohgewicht: 3,23 g
Feingewicht: 0,09 oz (2,9 g)
Feinheit: 900,0 / 1.000
Nennwert: 10 Franken
Durchmesser: 19,00 mm

Ab 2.000 € auch weiterhin eingeschränkt anonymes Tafelgeschäft möglich

Zwar sind Edelmetallhändler verpflichtet ab 2.000 € den Kunden zu identifizieren und das Tafelgeschäft zu dokumentieren, allerdings ist der Edelmetallkauf gegenüber Behörden / staatlichen Kontrollinstanzen zunächst einmal weiterhin anonym: Edelmetallhändler müssen nur eine Meldung machen, wenn ein konkreter Verdacht zur Geldwäsche besteht. Das bloße Bezahlen eines größeren Geldbetrages jenseits der 2.000 € stellt aber keinen Grund für einen meldepflichtigen Verdacht dar.

Ohne einen solchen konkreten Verdacht, ist der Edelmetallhändler lediglich verpflichtet die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren einzuhalten. Eine Einsicht muss nur dann gewährt werden, wenn eine dazu befugte staatliche Kontrollinstanz dies verlangt.

Es ist also durchaus möglich für 10.000 oder 30.000 € Edelmetalle bar zu kaufen und gegenüber Dritten anonym zu bleiben; mit Ausnahme des Edelmetallhändlers.

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