100 g Goldbarren gegossen (C. Hafner)
Herstellerinformationen
Als feines Traditionshaus für Edelmetallprodukte, das seine Wurzeln in der historischen Goldstadt Pforzheim hat, steht der Name C.HAFNER seit über 160 Jahren für Erfahrung und herausragende Qualität. Vor allem der begehrte Good-Delivery-Status, das Prädikat "Made in Germany" sowie die einzigartige Ästhetik machen Edelmetallbarren von C.HAFNER zu einer besonders individuellen und einzigartigen Wertanlage.
Im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern von Edelmetallbarren fertigt C.HAFNER seine Barren in der hauseigenen Manufaktur. Als Gold- und Silberscheideanstalt verarbeitet C.HAFNER bewusst und ausschließlich Sekundärmaterial. Der Good-Delivery-Status der LBMA garantiert dabei höchste Reinheit des Goldes. Feingoldbarren von C.HAFNER können deshalb weltweit uneingeschränkt gehandelt werden und ohne Abschläge veräußert werden.
Produktdetails
Feingoldbarren von C.HAFNER garantieren ein Höchstmaß an Sicherheit: Alle Barren werden in einer „CertiCard“ geliefert, die es ermöglicht, Echtheit und Unversehrtheit der Verpackung vor dem Öffnen zu überprüfen. Das integrierte Zertifikat gibt Auskunft über die Seriennummer und bestätigt die geprüfte Reinheit der Barren mit folgenden Vorteilen:
- Garantierte Reinheit von 999,9
- Good-Delivery-Status der LBMA
- Made in Germany
- Weltweit und ohne Abschläge handelsfähig
- Ethisch und ökologisch unbedenklich
- Hochwertige Ästhetik
Ab 2.000 € auch weiterhin eingeschränkt anonymes Tafelgeschäft möglich
Zwar sind Edelmetallhändler verpflichtet ab 2.000 € den Kunden zu identifizieren und das Tafelgeschäft zu dokumentieren, allerdings ist der Edelmetallkauf gegenüber Behörden / staatlichen Kontrollinstanzen zunächst einmal weiterhin anonym: Edelmetallhändler müssen nur eine Meldung machen, wenn ein konkreter Verdacht zur Geldwäsche besteht. Das bloße Bezahlen eines größeren Geldbetrages jenseits der 2.000 € stellt aber keinen Grund für einen meldepflichtigen Verdacht dar.
Ohne einen solchen konkreten Verdacht, ist der Edelmetallhändler lediglich verpflichtet die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren einzuhalten. Eine Einsicht muss nur dann gewährt werden, wenn eine dazu befugte staatliche Kontrollinstanz dies verlangt.
Es ist also durchaus möglich für 10.000 oder 30.000 € Edelmetalle bar zu kaufen und gegenüber Dritten anonym zu bleiben; mit Ausnahme des Edelmetallhändlers.