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Royal Canadian Mint

1/4 Oz Maple Leaf

Normaler Preis €586,16 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €586,16 EUR
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Informationen zu Gold Maple Leaf 1/4 oz

Der Maple Leaf wurde erstmals im Jahr 1979 von der Royal Canadian Mint geprägt und zählt damit zu den ersten Anlagemünzen aus Feingold. Der Name bezieht sich auf den englischen Begriff für das Ahornblatt. Neben dem Krugerrand zählt die Maple Leaf Goldmünze zu den weltweit verbreitetsten Goldmünzen und zeichnet sich besonders durch die hohe Feinheit von 999,9 aus.

Der Maple Leaf hat zudem den Status eines offiziellen Zahlungsmittels in Kanada und existiert neben 1/1 Unze auch in Stückelungen von 1/2 Unze, 1/4 Unze, 1/10 Unze und 1/20 Unze. Seit 1988 ist die Münze in Silber und Platin, seit 2005 auch in Palladium erhältlich. Die Goldmünze Maple Leaf ist aufgrund ihres guten Preis-Leistungs-Verhältnisses und ihrer hohen Qualität eine unserer beliebtesten Münzen im Sortiment.

 

Das Design der Goldmünze

Die Motivseite zeigt das Ahornblatt, welches auch auf der kanadischen Nationalflagge abgebildet ist. Umrahmt wird das bekannte Motiv des Ahornblattes von dem Ausgabeland „CANADA“ sowie dem Feingewicht und der Feinheit von „FINE GOLD 1/4 OZ OR PUR 9999“. Neben dem Nennwert "10 DOLLARS" und dem Prägejahr befindet sich auf der Wertseite, wie bei allen Münzen des Commonwealth, das Porträt von Königin Elizabeth II in der Ausführung von Susanna Blunt.

Die 1-Unzen-Version der Maple Leaf Goldmünze trägt darüber hinaus seit 2013 ein zusätzliches optisches Sicherheitsmerkmal in Form eines kleineren Ahornblattes mit den letzten beiden Ziffern des Prägejahrs.

 

Daten:

  • Hersteller: Royal Canadian Mint

  • Herkunftsland: Kanada

  • Durchmesser: 20 mm

  • Dicke: 1,78 mm

  • Bruttogewicht: 7,77 g

  • Feingewicht: 0,25 oz

  • Feinheit: 999,9

  • Verpackung: gekapselt

Ab 2.000 € auch weiterhin eingeschränkt anonymes Tafelgeschäft möglich

Zwar sind Edelmetallhändler verpflichtet ab 2.000 € den Kunden zu identifizieren und das Tafelgeschäft zu dokumentieren, allerdings ist der Edelmetallkauf gegenüber Behörden / staatlichen Kontrollinstanzen zunächst einmal weiterhin anonym: Edelmetallhändler müssen nur eine Meldung machen, wenn ein konkreter Verdacht zur Geldwäsche besteht. Das bloße Bezahlen eines größeren Geldbetrages jenseits der 2.000 € stellt aber keinen Grund für einen meldepflichtigen Verdacht dar.

Ohne einen solchen konkreten Verdacht, ist der Edelmetallhändler lediglich verpflichtet die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren einzuhalten. Eine Einsicht muss nur dann gewährt werden, wenn eine dazu befugte staatliche Kontrollinstanz dies verlangt.

Es ist also durchaus möglich für 10.000 oder 30.000 € Edelmetalle bar zu kaufen und gegenüber Dritten anonym zu bleiben; mit Ausnahme des Edelmetallhändlers.

GoldBADEN | Gold anstatt Geld! 1/4 Oz Maple Leaf