1/4 Oz Krugerrand
Informationen zu Gold Krugerrand 1/4 oz
Der Gold Krugerrand ist eine südafrikanische Goldmünze, die seit 1967 in der Rand Refinery in Germiston, in der Nähe von Johannesburg geprägt wird. Sie stellt weltweit die verbreitetste Anlagemünze in Gold dar und ist in Stückelungen zu 1 Unze, 1/2 Unze, 1/4 Unze sowie 1/10 Unze erhältlich. Der Feingehalt der Krugerrand Goldmünze liegt bei 916,7. Die Legierung mit Kupfer verleiht der Münze eine rötliche Farbe und erhöht die Kratzfestigkeit.
In den ersten drei Prägejahren lag die Auflage der Krugerrand Goldmünze bei unter 50.000 Unzen pro Jahr, danach stieg die Produktion um ein Vielfaches an und erreichte ihren Höhepunkt mit bis zu 6 Millionen Unzen zu Zeiten der Ölkrise. Die 1986 aufgrund der Apartheit verhängten Sanktionen führten zu einem Einbruch der Produktion, der bis zur Aufhebung des Einfuhrverbotes 1999 andauerte. Obwohl der Gold Krugerrand auf der Münze keine Währungsangabe hat, gilt er in Südafrika als ein offizielles Zahlungsmittel.
Das Design der Goldmünze
Auf der Motivseite der Münze befindet sich das Konterfeit des südafrikanischen Präsidenten Paul Kruger (1882-1902), welcher zugleich Namensgeber der Münze ist. Die Bezeichnung Rand bezieht sich auf die südafrikanische Währung, dem Rand. Umrahmt wird das Konterfeit Kruger´s von dem Schriftzug des Ausgabelandes "SUID-AFRIKA - SOUTH AFRICA".
Auf der Wertseite der Münze sind das Prägejahr mit dem Münznamen "KRUGERRAND" sowie die legendäre Springbock-Antilope dargestellt, das Wappentier der Republik Südafrikas. Zusätzlich ist im Hintergrund der Antilope eine typische südafrikanische Halbwüste dargestellt. Neben der Angabe des Feingewichts und Materials "FYNGOUD 1 OZ FINE GOLD" sind auf der Wertseite die Initialen "CLS" des südafrikanischen Bildhauers Coert Lourens Steynberg integriert.
Daten
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Hersteller: Rand Refinery
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Herkunftsland: Südafrika
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Durchmesser: 22,08 mm
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Dicke: 1,8 mm
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Bruttogewicht: 8,48 g
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Feingewicht: 0,25 oz
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Feinheit: 916,66
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Verpackung: gekapselt
Ab 2.000 € auch weiterhin eingeschränkt anonymes Tafelgeschäft möglich
Zwar sind Edelmetallhändler verpflichtet ab 2.000 € den Kunden zu identifizieren und das Tafelgeschäft zu dokumentieren, allerdings ist der Edelmetallkauf gegenüber Behörden / staatlichen Kontrollinstanzen zunächst einmal weiterhin anonym: Edelmetallhändler müssen nur eine Meldung machen, wenn ein konkreter Verdacht zur Geldwäsche besteht. Das bloße Bezahlen eines größeren Geldbetrages jenseits der 2.000 € stellt aber keinen Grund für einen meldepflichtigen Verdacht dar.
Ohne einen solchen konkreten Verdacht, ist der Edelmetallhändler lediglich verpflichtet die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren einzuhalten. Eine Einsicht muss nur dann gewährt werden, wenn eine dazu befugte staatliche Kontrollinstanz dies verlangt.
Es ist also durchaus möglich für 10.000 oder 30.000 € Edelmetalle bar zu kaufen und gegenüber Dritten anonym zu bleiben; mit Ausnahme des Edelmetallhändlers.