1/10 Oz Wiener Philharmoniker
Informationen zu Wiener Philharmoniker 1/10 oz
Der Wiener Philharmoniker Gold ist eine österreichische Goldmünze und wird seit 1989 von der Münze Österreich herausgegeben. Der Gold Philharmoniker ist nach der Gold Britannia die zweite europäische Anlagemünze aus Gold und hat den Status eines offiziellen Zahlungsmittels. Seit der Währungsänderung im Jahr 2002 wird die Münze nicht mehr in Schilling, sondern in Euro ausgezeichnet. Sie stellt bis heute die einzige Anlagemünze in Europa mit Euro-Nennwert dar.
Das Design der Goldmünze
Das Motiv der Goldmünze ist abgesehen vom Prägejahr seit jeher das Gleiche: Auf der Vorderseite der Wiener Philharmoniker Gold Münze ist die bekannte große Orgel aus dem Goldenen Saal des Wiener Musikvereins abgebildet. Auf der Rückseite des Gold Philharmonikers befinden sich Instrumente des Wiener Orchesters – ein Horn, ein Fagott, eine Harfe, vier Geigen und mittig ein Cello.
Der Wiener Philharmoniker Gold hat einen Feingehalt von 999,9. Anfänglich wurde die Münze als 1 Unze und 1/4 Unze aufgelegt, mittlerweile ist sie als 1/2 Unze, 1/10 Unze und seit 2014 auch als 1/25 Unze verfügbar. Der Verkaufspreis entspricht dabei dem tagesaktuellen Goldpreis zzgl. eines geringen Aufgeldes. Von Bedeutung ist der Wiener Gold Philharmoniker u.a. in Nordamerika und Japan.
Daten:
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Hersteller: Münze Österreich
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Herkunftsland: Österreich
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Durchmesser: 16 mm
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Dicke: 1,2 mm
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Bruttogewicht: 3,11 g
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Feingewicht: 0,10 Oz
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Feinheit: 999,9
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Verpackung: gekapselt
Ab 2.000 € auch weiterhin eingeschränkt anonymes Tafelgeschäft möglich
Zwar sind Edelmetallhändler verpflichtet ab 2.000 € den Kunden zu identifizieren und das Tafelgeschäft zu dokumentieren, allerdings ist der Edelmetallkauf gegenüber Behörden / staatlichen Kontrollinstanzen zunächst einmal weiterhin anonym: Edelmetallhändler müssen nur eine Meldung machen, wenn ein konkreter Verdacht zur Geldwäsche besteht. Das bloße Bezahlen eines größeren Geldbetrages jenseits der 2.000 € stellt aber keinen Grund für einen meldepflichtigen Verdacht dar.
Ohne einen solchen konkreten Verdacht, ist der Edelmetallhändler lediglich verpflichtet die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren einzuhalten. Eine Einsicht muss nur dann gewährt werden, wenn eine dazu befugte staatliche Kontrollinstanz dies verlangt.
Es ist also durchaus möglich für 10.000 oder 30.000 € Edelmetalle bar zu kaufen und gegenüber Dritten anonym zu bleiben; mit Ausnahme des Edelmetallhändlers.